Verwaltungssanktion gegen Helaba





EZB verhängt Geldbuße wegen falscher Meldungen zu Marktrisiken



Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Jahr 2020 eine Verwaltungssanktion gegen die Helaba verhängt. Diese Sanktion wurde aufgrund einer Untersuchung zur Bewertung von Marktpreisrisiken und den damit verbundenen Meldepflichten verhängt. Die Helaba hat daraufhin im Abschluss 2022 eine Rückstellung von 6,8 Millionen Euro gebildet.







Die EZB stellte fest, dass das Vorgehen der Helaba eine genehmigungspflichtige Modelländerung darstellte. Die Bank war jedoch der Ansicht, dass ihr Vorgehen zulässig und nicht genehmigungspflichtig war. Ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Verpflichtungen war nicht beabsichtigt. Die Bank hat mittlerweile eingeräumt, dass ihre Einschätzung fehlerhaft war und hat Maßnahmen ergriffen, um die Prozesse für die Anpassung solcher Modelle zu stärken.


Die EZB hat der Helaba eine Geldbuße in Höhe von 6,825 Millionen Euro auferlegt, da die Bank falsche Risikogewichtete Aktiva für Marktrisiken gemeldet hat. Die Bank hat bewusst entschieden, die erhöhte Volatilität an den Finanzmärkten bei Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 zu ignorieren. Dadurch hat die Bank der EZB einen umfassenden Einblick in ihr Risikoprofil verwehrt.


Meldung der EZB: https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2023/html/ssm.pr230210~d8f257cdc4.en.html

Statement der Helaba: https://www.helaba.com/de/presse/news/meldungen/2023/statement-ezb.php