Die EZB stellte fest, dass das Vorgehen der Helaba eine genehmigungspflichtige Modelländerung darstellte. Die Bank war jedoch der Ansicht, dass ihr Vorgehen zulässig und nicht genehmigungspflichtig war. Ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Verpflichtungen war nicht beabsichtigt. Die Bank hat mittlerweile eingeräumt, dass ihre Einschätzung fehlerhaft war und hat Maßnahmen ergriffen, um die Prozesse für die Anpassung solcher Modelle zu stärken.
Die EZB hat der Helaba eine Geldbuße in Höhe von 6,825 Millionen Euro auferlegt, da die Bank falsche Risikogewichtete Aktiva für Marktrisiken gemeldet hat. Die Bank hat bewusst entschieden, die erhöhte Volatilität an den Finanzmärkten bei Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 zu ignorieren. Dadurch hat die Bank der EZB einen umfassenden Einblick in ihr Risikoprofil verwehrt.
Meldung der EZB: https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2023/html/ssm.pr230210~d8f257cdc4.en.html
Statement der Helaba: https://www.helaba.com/de/presse/news/meldungen/2023/statement-ezb.php